Kontakt

Mühlenstr. 28,  59425 Unna,
Telefon.:+49 (0) 23 03 - 900 900
info@getraenke-krieger.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Reglung aller Geschäftsbedingungen zwischen unseren Kunden und uns erfolgt nur auf der Grundlage der nachstehenden Geschäfts- und Lieferbedingungen.

Lieferung

Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend.

Die Ausführung der Bestellungen erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs, wobei wir uns vorbehalten, in besonders dringenden Fällen Abweichungen vorzunehmen.

Die Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich. Etwaige Terminüberschreitungen rechtfertigen keine Schadensersatzansprüche. Betriebsstörungen und von uns nicht zu vertretende Lieferschwierigkeiten entbinden uns von der Verpflichtung zur Lieferung, berechtigen den Kunden aber nicht, vom Vertrag zurückzutreten. Für Lieferungen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten können zusätzliche Kosten berechnet werden.

Die Waren werden in einwandfreiem Zustand geliefert. Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten und zurückgenommenen Gebinde (Voll- und Leergut) sowie der Arten und Sorten der gelieferten Waren sind unverzüglich beim Empfang geltend zu machen. Trübbier in Fässern wird bei berechtigter Reklamation nur bei Rückgabe von mehr als 50% der Füllmenge je Fass ersetzt. Sonstige Reklamation sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels direkt vorzutragen. Nach Ablauf von 14 Tagen seit der Lieferung sind sämtliche Reklamationen ausgeschlossen, die Ware gilt als mängelfrei geliefert. Wir ersetzen solche Schäden, die nachweislich durch unser Verschulden entstanden sind. Ansprüche aus Folgeschäden sind ausgeschlossen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle gelieferten Getränke kühl, sonnen- und lichtgeschützt gelagert werden müssen und für einen raschen Umschlag unter Berücksichtigung der Daten über die Mindesthaltbarkeit Sorge zu tragen ist. Schäden infolge unsachgemäßer Beförderung, Behandlung und Lagerung durch den Kunden gehen selbstverständlich nicht zu unseren Lasten.

Unsere Lieferungen verstehen sich frei Haus und umfassen den Hintransport des Vollgutes sowie den Rücktransport des Leergutes. Mit der Ankunft des Lieferfahrzeuges beim Kunden geht die Gefahr auf den Kunden über. Bei Selbstabholung oder Abholung durch Beauftragte des Kunden reisen Voll- und Leergut auf Hin- und Rücktransport auf Gefahr des Kunden.

Zahlungen

Alle Lieferungen erfolgen nach unserer jeweils gültigen Preisliste und nur auf feste Rechnung. Kommissionsgeschäfte werden nicht ausgeführt. Die Rechnung ist sofort bei Lieferung ohne jeden Abzug fällig; die Zahlung erfolgt in bar, sofern eine andere Zahlungsweise nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

Bei Zahlung durch Scheck oder Bankeinzug gilt die Zahlung als mit dem Zeitpunkt der Gutschrift erfolgt. Gehen Zahlungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ein, können wir Verzugszinsen in Höhe von 4% über den jeweils gültigen Diskontsatz, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Hat sich nach unserer Meinung die Kreditwürdigkeit eines Kunden verschlechtert, so sind wir berechtigt, die Lieferung einzustellen, auch wenn bereits regelmäßige Geschäftsbeziehungen bestehen.

Wir behalten aus ausdrücklich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises sowie aller sonstigen gegenüber dem Kunden bestehenden Forderungen vor. In jedem Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware in Besitz zu nehmen.

Der Kunde ist berechtigt, im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes über die Ware zu verfügen. Es gilt hiermit als vereinbart, dass alle aus dieser Verfügung ergebenen Ansprüche im Augenblick des Entstehens einschließlich aller Sicherungsrechte als an uns abgetreten gelten.

Eine Verpfändung und Sicherheitsübereignung der von uns gelieferten Ware und Außenstände ist nicht statthaft. Der Kunde hat im Fall einer Inanspruchnahme der in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Ware durch Dritte an uns unverzüglich Mitteilung zu machen und alle zur Freigaben notwendigen Maßnahmen zu treffen.

Leergut

Das Leergut - das sind Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer und CO2-Flaschen - wird dem Kunden entsprechend der §§ 598 ff. und 607 ff. BGB nur leihweise bzw. als Sachdarlehen zum bestimmungsgemäßen Gebrauch überlassen. Aus Gründen der Eigentumssicherung wird für das Leergut ein Pfandgeld nach den jeweils gültigen Sätzen erhoben, das zugleich mit der Rechnung zu bezahlen ist.

Der Kunde ist verpflichtet das Leergut unverzüglich nach Entleerung spätestens aber 3 Monate nach Lieferung an uns zurückzugeben. Für die Gutschrift ist die von uns durchgeführte Feststellung der Art und Zahl des zurückgenommenen Leergutes maßgebend. Leergut wird nur bis zur Höhe der in der einzelnen Leergutsorte gelieferten Mengen zurückgenommen. Für stark verschmutztes oder beschädigtes Leergut und solches, das in seiner Art mit dem gelieferten nicht übereinstimmt, erfolgt keine Gutschrift. Derartiges Leergut wird für den Kunden mit der Maßgabe bereitgestellt, innerhalb von 14 Tagen darüber zu verfügen. Erfolgt keine Verfügung binnen dieser Frist, geht das Verfügungsrecht auf uns über. Jede nicht zweckentsprechende Verfügung oder Verpfändung des Leergutes berechtigt uns zu Schadensersatzansprüchen.

Für bepfandetes Leergut, das bei Beendigung der Geschäftsbeziehungen nicht zurückgegeben worden ist, können wir Schadensersatz in Höhe des Pfandgeldes verlangen.
Der Käufer von Kohlensäure ist verpflichtet, die Kohlensäureflaschen nach Entleerung unverzüglich zurückzugeben. Nach dem dritten Monat ab Lieferungsdatum wird die Handelsübliche Miete berechnet. Wird nach Ablauf von 24 Monaten oder bei Beendigung der Geschäftsbeziehungen die Kohlensäureflasche nicht zurückgegeben, berechnen wir den Wiederbeschaffungspreis.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen, Abnahme und Eigentumsübertragung, sowie Zahlungen und Rückgabe des Leergutes ist Unna.

Gerichtsstand - auch im Scheck und Wechselprozess - ist der Sitz des Getränkefachgroßhändlers.

Durch seine Bestellung erkennt der Kunde die vorstehenden Geschäfts- und Lieferungsbedingungen an. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

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